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Wirtschaftswunder
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und 1961, waren diese Versuche einer ”antizyklischen” Konjunkturpolitik ”mit erhobenem Zeigefinger” erfolgreich. Dennoch blieb Erhard, seinem demonstrativ zur Schau getragenen Optimismus zum Trotz, besorgt, dass im ”gleichen Maße, in dem durch die Mehrung des Wohlstands die soziale Sicherheit aus eigener Kraft sich verbessert und die Gleichförmigkeit einer nicht mehr von Risiken bedrohten, ständigen wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung das Gespenst sozialer Notstände gebannt hat, der Schrei nach immer mehr kollektiver Sicherheit nur immer lauter erschallt.”

Europäische und weltwirtschaftliche Integration

Zum Abschluss dieses Kapitels soll noch der Anteil der internationalen Zusammenarbeit am ”Wirtschaftswunder” in der Bundesrepublik Deutschland untersucht werden. Obwohl eine exakte Quantifizierung nicht möglich ist, kann doch kein Zweifel bestehen, dass ohne die Bereitschaft der Vereinigten Staaten und der westeuropäischen Staaten, dem einstigen Kriegsgegner zu helfen, ein Aufschwung in diesem Ausmaß und in diesem Tempo kaum denkbar gewesen wäre.

Die Wiederaufbauhilfe setzte ein mit dem vom damaligen amerikanischen Außenminister George Marshall initiierten European Recovery Program, einem Hilfsprogramm für Europa. Aus diesem Programm erhielt Westdeutschland zwischen 1948 und 1952 insgesamt 1,4 Milliarden Dollar, entsprechend 10 Prozent des Gesamtvolumens. Dieser Beitrag wurde für Einkäufe in den USA - hauptsächlich Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe - verwendet; 1949 wurden auf diese Weise über ein Drittel, 1950 immerhin noch fast ein Fünftel aller westdeutschen Importe finanziert. Noch wichtiger dürfte indes der psychologische Effekt der nach ihrem Initiator benannten Marshallhilfe gewesen sein, vermittelte sie den Westdeutschen doch erstmals nach Kriegsende die Gewissheit, zum ”Westen” zu gehören.

Der Beitrag der OEEC, die ursprünglich gegründet worden war, um die Verteilung der Marshallplanmittel zu regeln, bestand vor allem darin, dass sie die koordinierte Befreiung des Handels von Mengenbeschränkungen und, mit Hilfe der unter ihrem Dach operierenden Europäischen Zahlungsunion, die gemeinsame Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedsländern erlaubte: Hatte bis zu diesem Zeitpunkt jeder Staat auf eine ausgeglichene Zahlungsbilanz mit jedem seiner Handelspartner geachtet, war es nun möglich, sämtliche Schulden und Guthaben innerhalb der EZU gegeneinander zu verrechnen.

Für eine Wiederbelebung des Handelsverkehrs in Westeuropa war dies unerlässlich, und die Bundesrepublik, die vom Außenhandel abhängig war, profitierte davon: 1950 kamen 52,4 Prozent der Importe aus Westeuropa, 1960 waren es 54 Prozent; die Zahlen für die Exporte - 72 bzw. 63,5 Prozent - unterstreichen die Bedeutung des westeuropäischen Marktes sogar noch eindrucksvoller. Obwohl diese Orientierung langfristig auch Nachteile in sich barg, weil sie das Engagement auf anderen wichtigen Märkten bremste, war sie für die Rückkehr Westdeutschlands in den Kreis der Wirtschaftsmächte lebenswichtig. Nicht vergessen werden darf ferner, dass die bereits erwähnte Zahlungsbilanzkrise von 1950/51 nur dank der Hilfe der EZU so rasch überwunden werden konnte.

War die OEEC erfolgreich bemüht, die Kooperation auf dem Gebiet des Handels- und Zahlungsverkehrs zu intensivieren, wurde 1952 mit dem Inkrafttreten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ein anderer Weg eingeschlagen: die supranationale Lenkung der Montanindustrien Frankreichs, Westdeutschlands, Italiens und der Benelux-Staaten durch eine ”Hohe Behörde”, an die jedes Mitgliedsland bestimmte wirtschaftspolitische Kompetenzen abtrat. Die EGKS sollte ”die rationellste Verteilung der Erzeugung auf dem höchsten Leistungsstande sichern”, wie es im Vertrag hieß, und auf diese Weise zur Ausweitung der Wirtschaft, zur Steigerung der Beschäftigung und zur Erhöhung des Lebensstandards beitragen. Obwohl ihre Effekte auf die Produktion kaum exakt zu quantifizieren sind, lässt sich doch feststellen, dass Westdeutschland seinen Anteil an der Steinkohlen- bzw. an der Rohstahlerzeugung Westeuropas zwischen 1948 und 1957 von 22 auf 28 bzw. von 14,6 auf 29,8 Prozent steigern konnte. Diese Zahlen blieben zwar deutlich hinter denen von 1937 - 35,6 bzw. 40,2 Prozent - zurück, doch wären ohne die EGKS und die damit verbundene Aufhebung der alliierten Restriktionen für die Stahlproduktion mit Sicherheit nicht einmal diese Marken in so kurzer Zeit erreicht worden.

Die Integration der sechs EGKS-Staaten wurde mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) fortgesetzt. 1957 wurden in Rom die Gründungsverträge (Römische Verträge) unterzeichnet. Im Januar 1958 traten sie in Kraft. Die EWG, die wichtigere der beiden Organisationen, erstreckte sich im Gegensatz zur EGKS auf alle Wirtschaftsbereiche, doch fehlten ihr deren ausgeprägt supranationale Entscheidungsstrukturen. Ihre Hauptziele waren der Abbau aller Hindernisse für den

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