Deutsche Geschichten
Wirtschaftswunder
Wirtschaftswunder
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Entscheidungsfreiheit wiederherzustellen bzw. zu verteidigen. Die Gewerkschaften, die ursprünglich wesentlich weiter gehende Ziele verfolgt hatten, bestanden dagegen auf der gleichberechtigten Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Aufsichts- und Verwaltungsgremien insbesondere der Großindustrie ”in allen personellen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen”. Am Ende stand ein Kompromiss: Das im Mai 1951 nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Unternehmern und Gewerkschaften verabschiedete Mitbestimmungsgesetz blieb zwar auf die Montanindustrie beschränkt, garantierte aber die Parität im Aufsichtsrat - nur bei Stimmengleichheit fiel dem elften, ”neutralen” Mitglied die Rolle des ”Züngleins an der Waage” zu - und einen für die sozialen Belange der Betriebsangehörigen zuständigen ”Arbeitsdirektor” im Vorstand von Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten.

Dagegen bescherte das für die übrigen Industriezweige geltende Betriebsverfassungsgesetz vom Oktober 1952 den Arbeitnehmervertretern lediglich in personal- und sozialpolitischen Fragen - beispielsweise bei der Regelung der Arbeitszeit, bei Einstellungen und Entlassungen oder der Einführung neuer Techniken - gewisse Mitwirkungsrechte und blieb damit deutlich hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück.

Beide Gesetze bildeten dennoch die Basis für jene partnerschaftliche Form der Konfliktregulierung, die für das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit in der Bundesrepublik seither charakteristisch war und die sich deutlich von den auf Konflikt und Konfrontation, auf Arbeitskämpfe anstelle von Verhandlungen angelegten Sozialbeziehungen in Frankreich oder Großbritannien unterschied.

Dem sozialen Frieden diente auch das Lastenausgleichsgesetz von 1952, das ursprünglich zusammen mit der Währungsreform hatte in Kraft treten sollen. Mit ihm wurde der Versuch unternommen, die Unterschiede in der Belastung der Bevölkerung durch Kriegsschäden und Besitzverluste wenigstens teilweise auszugleichen. Dies geschah mit Hilfe individueller, in Raten zu entrichtender Abgaben auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundbesitz, Betriebs- und sonstiges Eigentum, die sich bis 1989 auf über 130 Milliarden DM summierten. Dieses Geld kam den Anspruchsberechtigten - vor allem Vertriebenen, Kriegssach- und Währungsgeschädigten - in Form von Entschädigungen, Renten, Darlehen oder Ausbildungsbeihilfen zugute. Obwohl das Ziel, ein tatsächlicher Ausgleich der Lasten, letztlich verfehlt wurde, da die Leistungsempfänger günstigstenfalls eine Entschädigung in Höhe

von 30 Prozent ihres ehemaligen Besitzes erhielten, während die effektive Belastung der abgabepflichtigen Vermögen zehn Prozent kaum überschritt, trug das Gesetz als Geste des guten Willens zur sozialen Integration der Nachkriegsgesellschaft bei.

Internationale Kreditwürdigkeit

Um der Bundesrepublik den Weg in die westliche Staatengemeinschaft zu ebnen und die deutsche Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, mussten schließlich noch die finanziellen Ansprüche insbesondere der Westmächte befriedigt werden. Im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 akzeptierte die Bundesregierung deutsche Vor- und Nachkriegsschulden in Höhe von 14,5 Milliarden DM, rückzahlbar in jährlichen Raten von zunächst 567, dann 765 Millionen DM. Auf diese Weise gelang es, Vertrauen zurückzugewinnen, neue Kapitalmärkte zu erschließen und den Handelsverkehr zu erleichtern.

In diesem Sinne wirkte auch, von den wichtigeren moralisch-politischen Aspekten einmal abgesehen, das im September 1952 abgeschlossene Wiedergutmachungsabkommen mit Israel und der Claims Conference, einem Dachverband jüdischer Organisationen, über eine Summe von zusammen 3,45 Milliarden DM; die Zahlungen sollten überwiegend in Form von Waren aus deutscher Produktion erfolgen. Mit dem Abschluss der beiden Verträge signalisierte die Bundesregierung ihre Bereitschaft, für die Handlungen ihrer Rechtsvorgänger einzustehen; dass sie zugleich zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil gereichten, war ein willkommener Nebeneffekt.

Wirtschaftswunder

Der Durchbruch zum ”selbsttragenden” Wachstum gelang in der ersten Hälfte des Jahres 1952. Charakteristisch für das folgende Jahrzehnt waren außergewöhnliche Steigerungsraten des Bruttosozialprodukts und des Außenhandels - Erfolge, die im In- und Ausland bald als ”Wirtschaftswunder” apostrophiert wurden. Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard mochte diesen Begriff freilich nicht, war er doch geeignet, die eigentlichen Ursachen des Aufschwungs - dazu zählte für ihn auch sein Wirtschaftsprogramm - zu verschleiern.

Wachstum

Zwischen 1950 und 1960 stieg der Index des Bruttosozialprodukts von 100 auf 215; in Preisen von 1954 ausgedrückt, bedeutete dies

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