Die NVA wird, einem Beschluss der Volkskammer der DDR entsprechend, am 1. März 1956 gegründet. Die NVA ist seit ihrer Bildung der Kern der Landesverteidigung der DDR. Konkret ausgestaltet wird der militärische Auftrag der NVA durch Gesetze, die von der Volkskammer verabschiedet werden. Im Jahre des Mauerbaus, 1961, wird die Grenzpolizei als Nachfolgerin der sowjetischen Grenzposten der Nationalen Volksarmee ( NVA ) unterstellt und 1974 in die Grenztruppen der NVA umbenannt.
Der 16. März 1951 ist die Geburtsstunde des Bundesgrenzschutzes (BGS). Die Stärke wird zunächst auf 10.000 Mann festgelegt, wobei der Bundesgrenzschutz als eine Polizei des Bundes zu sehen ist, die dem Bundesministerium des Innern untersteht. Im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nimmt der BGS umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGSG), aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Ausländergesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftverkehrsgesetz geregelt sind.
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