bei der Einführung des Wehrkundeunterrichts als Pflichtschulfach der Polytechnischen Oberschulen zum 1. September 1978. Der Erlass hierzu war bereits fünf Wochen vor dem Gespräch mit den Kirchen durch das Ministeri- um für Volksbildung am 1. Februar 1978 ergangen und sah zudem eine verstärkte vormilitärische Erziehung vor. Wenngleich erfolglos, so kam es dennoch in zahlreichen Schulen zu Unterschriftenlisten gegen die „Sozialistische Wehrkunde“. Die Kirchenleitungen ihrerseits beschlossen ein Studien- und Aktionsprogramm „Erziehung zum Frieden“ mit einem jährlichen Veranstal- tungskalender. Schon im November 1981 konnten 100000 der vom sächsischen Jugend- pfarrer Harald Brettschneider entworfenen Aufnäher „Schwerter zu Pflugscharen“ verteilt werden. Massive Versuche, die meist jugend- lichen Träger des Abzeichens von staatlicher Seite zu drangsalieren und zu gängeln, setzten deren Engagement genauso wenig ein Ende wie die von der FDJ organisierte Gegenbewe- gung unter dem Motto „Der Frieden muss verteidigt werden – der Frieden muss bewaff- net sein!“ Dennoch führten die vornehmlich, aber nicht ausschließlich im kirchlichen Umkreis entste- henden Gruppen nach wie vor ein Randdasein in der Gesellschaft. Denn „die Opposition“ hat es auch angesichts der sich verschärfenden politischen und ökonomischen Dauerkrise in den achtziger Jahren in der DDR nicht gege- ben. Die Masse der Bevölkerung blieb, wie dies Friedrich Schorlemmer charakterisiert hat, „stimmlos-stumm“ (vgl. Gisela Helwig, Rück- blicke auf die DDR). Das war die millionen- fache, durchaus „natürliche“ Abwehrreaktion auf ein totalitäres Herrschaftssystem, das beanspruchte, bis in das Privatleben seiner Bürgerinnen und Bürger hineinzuwirken und bei dissidentem oder oppositionellem Verhalten nicht vor Repression und Gewalt zurückschreckte. Zunahme der Ausreiseanträge Sehr wohl nahm die Bevölkerung allerdings die so genannten „Antragsteller“ wahr, deren Zahl sich zwischen 1980 (21500) und 1989 (125000) versechsfachte, zumal sie häufig nicht nur Arbeits- und Berufskollegen, sondern auch Nachbarn und Freunde waren. Die ihnen gegenüber sehr oft praktizierte Isolierung und Diskriminierung, hatten sie einmal den Antrag auf Ausreise gestellt, erlebte man oft aus nächster Nähe mit und wurde Zeuge ihres Leidensweges, der sich manchmal über Jahre hinzog. Die angestrebte Übersiedelung in die Bundesrepublik, die zugleich ja auch das Ver- lassen der Heimat bedeutete, war indes kei- neswegs nur politisch motiviert. Eine Befra- gung unmittelbar nach der „Wende“ ergab, dass die Unzufriedenheit mit den politischen Bedingungen in der DDR zwar den Hauptgrund darstellte, der niedrige Lebensstandard jedoch gleich an nächster Stelle rangierte. Hierzu gehörte auch der Unmut über die desolate Wirtschaftslage, die wachsende Umweltpro- blematik, die unbefriedigenden Wohnbedin- gungen und nicht zuletzt über die Beschrän- kung der Reisefreiheit. Auch das indoktrinäre Erziehungs- und Bildungssystem sowie man- gelnde Freizeitmöglichkeiten, ungenügende Verkehrs- und Kommunikationsverhältnisse und eine unzureichende Gesundheitsversor- gung wurden als Gründe für den Ausreise- wunsch genannt. Ein weiteres Motiv für die Ausreise stellten die schlechten und zum Teil
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gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen dar (vgl. Dieter Voigt/Hannelore Belitz-Demiriz/Sabine Meck). Im Unterschied zu den oppositionellen Gruppen wuchs die Gruppe der Antragsteller im Verlauf der achtziger Jahre allmählich zu einer Massenbewegung an, auch wenn bis 1983 jedes Übersiedlungsersuchen als rechtswidrig eingestuft wurde und bis 1989 keine rechtlich wirksame Anerkennung dieses Grundrechts erfolgte. Aufgrund des rapiden Ansteigens der Zahlen entschlossen sich die Behörden, 1984 erstmals circa 30000 Antrag- stellern die Übersiedelung zu gestatten, 1988 folgte eine zweite Welle mit 25300 Genehmi- gungen. Während solche Maßnahmen extern gleichzeitig Bestandteil deutsch-deutscher Verhandlungen – etwa über Kreditwünsche der DDR – waren, verfolgten sie intern vor allem den Zweck, ein Unruhepotenzial zu beseitigen. Doch dieses Ziel wurde letztlich nur vorder- gründig erreicht, da die erteilten Ausreisege- nehmigungen viele weitere DDR-Bürgerinnen und -Bürger ermutigten, jetzt ihrerseits einen Antrag zu stellen. Das Problem ließ sich jeden- falls nicht grundlegend lösen. Zudem sorgten Ausreisewillige immer wieder spektakulär für Aufsehen. So kam es 1983 in Jena und 1988 in Leipzig, Dresden und Berlin zu Demonstrationen von Selbsthilfegruppen, und 1984 gelang einigen von ihnen über die amerikanische Botschaft und die Ständige Vertretung der Bundesre- publik Deutschland in Ost-Berlin die Übersie- delung in die Bundesrepublik. Der Konflikt zwischen den oppositionellen Gruppen und Antragstellern ergab sich gleichsam zwangs- läufig aus den gegensätzlichen politischen und individuellen Lebensvorstellungen. Denn während die Gruppenmitglieder fast durchweg eine Reform des „real existierenden Sozia- lismus“ anstrebten, zumindest mehrheitlich einen besseren, tatsächlich „demokratischen“ Sozialismus verwirklichen wollten, hatten die Antragsteller jegliche Hoffnung auf einen solchen aufgegeben. Sie zogen es trotz der massiven Hindernisse und Widrigkeiten vor, dem SED-Staat den Rücken zu kehren, um in der Bundesrepublik endlich die erhofften Lebens- und Arbeitsbedingungen zu finden. Von Seiten der Gruppen traf sie daher zumeist ein doppelter Vorwurf: Sie waren nicht nur nach dem Verlassen der DDR für die Opposi- tion unwiderruflich verloren und schwächten dadurch das Widerstandspotenzial, sondern verfolgten nach Meinung der Zurückbleibenden rein egoistische, „unpolitische“ Ziele. Entsprechend kam es selten zu engerer Zusammenarbeit.
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