Deutsche beteiligten sich dabei Antifaschistische Komitees entstanden in ganz Deutschland während des Zusammenbruchs der NS-Herrschaft; es waren vor allem Männer der Arbeiterbewegung, die sich zur kollektiven Selbsthilfe und mit dem Ziel, Schuldige der Gerechtigkeit zu überantworten, zusammenfanden. Die Antifa-Leute hinderten führende Nazis am Untertauchen, manchmal mussten sie ehemalige Parteigrößen auch vor der Lynchjustiz der Bevölkerung schützen. Die Alliierten waren an der Mithilfe deutscher Antifaschisten bei der politischen Säuberung freilich nicht interessiert, dazu war ihr Misstrauen gegen alle Deutschen zu groß. Die Antifa-Bewegung wurde im Frühsommer 1945 verboten, in der sowjetischen Zone ebenso wie in der amerikanischen. Maßnahmen gegen Nationalsozialisten Der Alliierte Kontrollrat in Berlin erließ im Januar 1946 eine erste Entnazifizierungs- direktive und im Oktober 1946 wurden Richt- linien veröffentlicht, wie aktive National- sozialisten, Helfer und Nutznießer des NS-Regimes behandelt werden sollten. Zur Durchführung der Potsdamer Grundsätze wurden nach dieser Direktive zwecks "gerechter Beurteilung der Verantwortlichkeit" und zur "Heranziehung zu Sühnemaßnahmen" fünf Gruppen gebildet: "1. Hauptschuldige, 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutz- nießer), 3. Minderbelastete (Bewährungs- gruppe), 4. Mitläufer" und "5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, dass sie nicht schuldig sind)". Die Entnazifizierungsprozedur, die der Kontrollrat damit in gleichförmige Bahnen
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lenken wollte, war freilich längst im Gang, und zwar in den einzelnen Besatzungszonen auf unterschiedliche Weise. Durch ihren moralischen und zugleich bürokratischen Rigorismus taten sich die Amerikaner hervor, in der britischen Zone wurde die Säuberung weniger streng gehandhabt, in der französischen Zone gab es regionale Unterschiede und diverse Kurs- wechsel der Besatzungsmacht. In den beiden letztgenannten Zonen wurde der Säuberungsprozess mehr als pragmatische Angelegenheit betrachtet, bei der das Schwergewicht darauf lag, die Eliten auszu- wechseln. In der britischen und der franzö- sischen Zone neigte man bei der anzuwenden- den Methode mehr politischen und admini- strativen als justizförmigen Prozeduren zu, passte sich aber dann den amerikanischen Vorstellungen an, die auch in der Kontrollrats- direktive Nr. 38 vom Oktober 1946 dominierten.
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