Deutsche Geschichten
2. Weltkrieg
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Diese Sichtweise wurde in vielen anderen Weisungen auch gegenüber der militärischen Führung ausgesprochen. Die am 30. März anwesenden Offiziere reagierten teils reserviert, teils zustimmend. Nach Hitlers Rede gingen die Stäbe von OKW und OKH (Ober-kommando des Heeres) daran, Hitlers Forderungen in Befehle für das „Unternehmen Barbarossa“ umzusetzen. Der Sieg über Frankreich übte auf die Offiziere noch seine einschüchternde und betäubende Wirkung aus und hatte überdies die moralischen Dämme brechen lassen, die noch gegen die national-
sozialistische Ideologie bestanden. Schließlich ging es, so sagten sich viele Soldaten, nun um den Kampf gegen den Bolschewismus. Da zählten für viele die offenkundigen Verletzun-
gen des Kriegsvölkerrechtes weniger als die tief verwurzelten Ängste und Vorurteile. Hitlers Parole vom Entscheidungskampf der beiden Weltanschauungen war auf fruchtbaren Boden gefallen. Selbst ein Mann wie Generaloberst Erich Hoepner (1886-1944), der später aktives Mitglied im Widerstand gegen Hitler wurde, zog in einem Aufmarschbefehl vom 2. Mai 1941 die gewünschte Folgerung aus Hitlers Rede: „Der Krieg gegen Russland ist die zwangsläufige Folge des uns aufgedrungenen Kampfes um das Dasein. Es ist der alte Kampf der Germanen gegen das Slawentum, die Verteidigung europäischer Kultur gegen moskowitisch-asiatische Überschwemmung, die Abwehr des jüdischen Bolschewismus. Dieser Kampf muss die Zertrümmerung des heutigen Russlands zum Ziel haben und deshalb mit unerhörter Härte geführt werden. [...] Insbesondere gibt es keine Schonung für die Träger des heutigen russisch-bolschewisti-
schen Systems.“

Diadochenkämpfe
Vorher war es zu heftigen Diadochenkämpfen und Absetzbewegungen der nationalsozialistischen Führungsclique gekommen: Göring hatte schon am 23. April aus Berchtesgaden anfragen lassen, ob das Nachfolgegesetz vom Juni 1941 noch gültig sei und er angesichts der Tatsache, dass der „Führer“ in Berlin eingeschlossen sei, Handlungsvollmacht besäße.

Kommissarbefehl

Der Erlass über die Ausübung der Gerichtsbar-
keit im Gebiet „Barbarossa“ vom 13. Mai sowie der Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 zeig-
ten, wie weit die Bereitschaft der Wehrmachts-
führung ging, die nationalsozialistischen Feindbilder für das eigene Handeln zu übernehmen. Begründet wurde der Erlass, der wichtige Regeln der Militärgerichtsbarkeit im Umgang mit der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten außer Kraft setzte, mit dem Hinweis, „dass der Zusammenbruch im Jahre 1918, die spätere Leidenszeit des deutschen Volkes und der Kampf gegen den Nationalsozialismus mit den zahllosen Blutopfern entscheidend auf bolschewistischen Einfluss zurückzuführen war, und dass kein Deutscher dies vergessen hat“. Damit wurde gerechtfertigt, dass „Straftaten feindlicher Zivilpersonen“ nicht mehr gericht-
lich geahndet werden sollten, sondern dass „Freischärler“ und „tatverdächtige Elemente“ sofort und ohne Einschaltung eines Kriegs- und Standgerichts einem Offizier vorzuführen wären, der über ihre Erschießung zu entschei-
den hätte. Auch bestand gegenüber deutschen Soldaten, die sich durch ein grausames Verhalten gegen „feindliche Zivilpersonen" hervortaten, kein Verfolgungszwang. Damit

waren der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ähnlich versuchten OKW und OKH, den Truppenführern den Kommissarbefehl zu erläutern. Er besagte im Widerspruch zu allen Kriegsregeln, dass im militärischen Operationsgebiet politische Kommissare der Roten Armee noch auf dem Gefechtsfeld von den übrigen Kriegsgefangenen abzusondern und sofort zu erschießen seien. Kommissare, die im rückwärtigen Heeresgebiet, also hinter der kämpfenden Truppe ergriffen würden, sollten an die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD übergeben werden. Beide Erlasse suchten die Wehrmacht in die Ausrottungspraxis mit einzubeziehen und die Einsatzgruppen für einen Teil des Operationsgebietes zu „entlasten“. Die Befehle wurden unterhalb der Armee-Ebene in der Regel mündlich weitergegeben und riefen teilweise heftige Proteste hervor. Sie veranlassten Hitler im Mai 1942 zur versuchsweisen Aufhebung des Kommissarbefehls, um, wie die offizielle Begründung lautete, „die Neigung zum Überlaufen und zur Kapitulation eingeschlossener sowjetischer Truppen zu steigern“. Dies bedeutete im Klartext, dass der Widerstand der Bevölkerung und die Partisanentätigkeit nicht durch die Härte der deutschen Kriegsführung noch weiter gesteigert werden sollte. Die Kritik am „Gerichtsbarkeitserlass“ war ebenfalls eher pragmatischer und nicht grundsätzlicher Natur, denn die Armeeführer befürchteten durch ihn eine Auflösung der Disziplin in der Truppe.

Wirtschaftliche Ausbeutung

Auch mit Blick auf die wirtschaftliche Ausbeutung der UdSSR wurde gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen. Dem Chef des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes, General Georg Thomas, war bewusst, dass das Gebot, den Bedarf der einheimischen Bevölkerung sicherzustellen, mit dem Ziel, die Wehrmacht ausreichend zu versorgen und Überschüsse abzuliefern, nicht in Deckung zu bringen war. Deshalb schlug er eine Reduzierung des Getreideverbrauches der einheimischen Bevölkerung vor. Im Frühjahr 1941 stellten mehrere Staatssekretäre in Anlehnung an die Richtlinien von Thomas fest, dass der Krieg nur weiterzuführen wäre, „wenn die gesamte Wehrmacht im dritten Kriegsjahr aus Russland ernährt wird. Hierbei“, hieß es in der Besprechung weiter, „werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn für uns das für uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.“ Noch ungeheuerlicher waren die Aufgaben der vier Einsatzgruppen, die in einer Gesamtstärke von 3000 Mann den Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd und der 11. Armee zugeteilt wurden, aber direkt dem Reichssicherheitshauptamt unter Heydrich unterstanden. Zu den Sonderaufgaben, die sie hinter der Front vornehmen sollten, gehörten die Liquidierung der feindlichen politischen und geistigen Führungsschichten, vor allem aber der Juden in der Sowjetunion, die von den nationalsozialistischen Ideologen als „biologische Wurzel“ des Bolschewismus stigmatisiert wurden. Den Befehl zur Erschießung aller Juden in dem eroberten Territorium hatten die Einsatzgruppen schon im Mai 1941 erhalten.
Dadurch, dass sie „hinsichtlich Marsch, Versorgung und Unterbringung“ den Armeen unterstellt waren, geriet die Wehrmacht weiter in das Netz der „verbrecherischen Befehle“. Denn Teile der Truppen, vor allem im rückwärtigen Heeresgebiet, waren nun direkt oder meistens indirekt durch ihre logistische Unterstützung an den Massenerschießungen der Einsatzgruppen beteiligt. Eine Woche nach der Versammlung am 30. März 1941, bei der Hitler die Offiziere über den Charakter des bevorstehenden

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