koll des Hitler-Stalin-Paktes vorgesehenen Anteil an der Beute zu sichern. Nach der Niederwerfung Polens schlossen Deutschland und Sowjetunion am 28. September 1939 einen Grenz- und Freundschaftsvertrag, der zur vierten Teilung Polens führte und in einem geheimen Zusatzprotokoll einen Gebietsaustausch vorsah. Der Großteil der litauischen Gebiete, die eigentlich der deutschen Einflusssphäre zugeordnet werden sollten, fiel an die Sowjetunion, während sich die Deutschen Warschau und Lublin ihrem Machtbereich einverleibten. Am 6 Oktober wurden die Kampfhandlungen beendet. Hitlers Sieg wurde von der Propaganda als Blitzkrieg gefeiert. Doch dieser Erfolg, der Führung und Öffentlichkeit blendete, wäre ohne die Untätigkeit der Westmächte nicht zustande gekommen. Hinter der Legende vom „Blitzkrieg“ zeigten sich die ersten Elemente eines nationalsozialistischen Vernichtungs- krieges gegen Teile der Bevölkerung, die aus rassenideologischen Gründen vertrieben oder ermordet wurden. Schon am 22. August 1939 hatte Hitler als Ziel des Feldzuges die „Vernichtung Polens“ genannt, wörtlich „die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie“. Was das bedeutete, zeigte sehr bald die nationalsozialistische Besatzungspolitik. Aus Polen wurden Lebensmittel und Arbeitskräfte herausgepresst, hinter der Front sollte das langfristige ideologische Ziel der „Germani- sierung“ Polens ins Werk gesetzt werden. Das bedeutete nach den Plänen Himmlers und Heydrichs die Verhaftung und Abschiebung der polnischen Führungsschichten, Erniedrigung der übrigen Bevölkerung zu Arbeitssklaven sowie eine von rassenideologischen Zielen geleitete Umsiedlungs- und Eindeutschungs- politik. Die Politik der Ausbeutung und der „Germanisierung“ war ein eindeutiger Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht, das für die Wehrmacht noch galt. „Die Wehrmacht“, hieß es im Aufruf des Oberbefehlshabers des Heeres vom 1. September 1939, „sieht in der Bevölkerung nicht ihren Feind. Alle völker-rechtlichen Bestimmungen werden geachtet werden.“ Damit deuteten sich zwei entgegen- gesetzte Konzepte von Besatzungspolitik an, auch wenn in der ideologisch aufgeladenen Alltagswirklichkeit des Krieges und der Besatzung sich diese Trennlinien bald verwischen sollten.
|
|
In einer Atmosphäre des aufgestauten Hasses und der Gewalt kam es in Bromberg am 3. September 1939 zu antideutschen Ausschreitungen, denen Hunderte von „Volksdeutschen“ zum Opfer fielen. Diese Vorfälle wurden von deutscher Seite zur Rechtfertigung von Geiselerschießungen in großem Umfang genutzt, in die auch teilweise die Wehrmacht verstrickt war. Doch noch versuchten die Militärbefehlshaber, die in den besetzten Gebieten die exekutive Gewalt besaßen, solchen Ausschreitungen entgegenzuwirken. Zu einem eigenen Machtfaktor wurden die „Einsatzgruppen“, die aus Himmlers SD und Einheiten der Sicherheitspolizei (Sipo) gebildet waren. Als politische Sondereinheiten der Polizei waren sie zum ersten Mal beim Einmarsch nach Österreich und in die Tschechoslowakei hinter den vorrückenden Militäreinheiten aufgetreten und hatten dort die Verfolgung der politischen Opposition und der ideologischen Gegner übernommen. Vor dem Einmarsch nach Polen wurden sechs Einsatzgruppen gebildet, die formell noch dem Heer unterstellt waren. Insgesamt gab es 15 Einsatzkommandos von etwa 120 bis 150 Mann. Der Auftrag dieser mobilen Verfolgungs- und Tötungskommandos lautete, alle „reichs- und deutschfeindlichen Elemente im Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe“ zu bekämpfen. Tatsächlich begannen die Einsatzgruppen sehr bald damit, nach einer vorbereiteten Kartei in Polen insgesamt 30000 Menschen zu verhaften und in Konzentrationslager einzuweisen. Außerdem erhielten sie von Himmler den Befehl, „polnische Aufständische, die auf frischer Tat oder mit der Waffe ergriffen“ würden, „auf der Stelle zu erschießen“. Damit setzte sich der Reichsführer-SS über Weisungen der Heeres- leitung hinweg, die ausdrücklich festgestellt hatte, dass „Freischärler“ nach ihrer Festnahme nicht ohne gerichtliches Verfahren bestraft werden dürften. Auch die unscharfe Auslegung des Begriffes „Freischärler“ führte zu einer allmählichen Ausweitung der Verfolgung auf die verschiedenen ideologischen „Feindgruppen“. Das Ziel der Aktionen der Einsatzgruppen hatte Heydrich schon am 7. September formuliert: „Die führende Bevölkerungsschicht in Polen soll so gut wie möglich unschädlich gemacht werden.“
|