Etappen der Einigung Die europäische Einigung der Nachkriegsgeschichte verlief in einer Vielzahl von Schritten. Dabei gab es neben Erfolgen auch immer wieder Phasen des Stillstandes und ernst zu nehmende Rückschläge. Alle Entscheidungen von Bedeutung wurden dabei nicht von den nationalen Parlamenten oder von dem seit 1979 direkt gewählten Europäischen Parlament, sondern von den wichtigsten nationalen Politike- rinnen und Politikern - vor allem den Staats- und Regie- rungschefs der EG-Staaten - getroffen. Die folgenden Etappen sind in der europäischen Einigungs- geschichte von besonderer Bedeutung: Europarat: Die am 5. Mai 1949 erfolgte Gründung des Europa- rats war ein erster Versuch, die europäischen Staaten näher zusammen zu bringen. Seine Mitglieder verpflichteten sich auf den Schutz und die Förderung gemeinsamer Ideale und Grundsätze. Hierzu gehören vor allem die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Vorherrschaft des Rechtes. Deutschland trat dem Europa- rat im Juli 1950 bei. Die Strukturen des Europarates waren und sind - entsprechend
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dem intergouvernementahlen Prinzip - auf die freiwillige Zusammenarbeit von Regie- rungen ausgerichtet. Das vorherrschende Rechtsinstru- ment ist die Konvention; dies ist ein Abkommen, das erst durch individuelle Zustimmung in den Mitgliedstaaten in Kraft tritt, wobei häufig eine Mindest- zahl der für das Inkrafttreten notwendigen Staaten festgelegt wird. Mehrheitsentscheidungen werden im Europarat in der Regel nicht getroffen. Der Haushalt des Europarates ist mit 163 Millionen Euro jähr- lich (2001) im Vergleich zur EU (rund 100 Milliarden Euro pro Jahr) sehr begrenzt. Trotzdem erwarb sich der heute mehr als 40 Länder umfassende Europa- rat erhebliche Verdienste um die Achtung der Menschenrech- te, bei der Rechtsangleichung, bei der kulturellen Zusammen- arbeit und bei der Verteidigung demokratischer Prinzipien. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Am 23. Juli 1952 trat der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Kraft. Die EGKS ging auf einen Vorschlag des französischen Außen- ministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950 zurück. Mit diesem Vertrag wurde ein gemeinsa- mer Markt für Schlüsselindu- strien errichtet, der supra-
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nationalen Regelungen unterworfen war. Die Verwaltung übernahm eine "Hohe Behörde", aus der heraus sich später die Europäische Kommission entwickelte. Rechts- streitigkeiten sollten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geschlichtet werden. Zu den EGKS-Gründungsmit- gliedern zählen Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Die Gründung der EGKS erfolgte vordergründig aus wirtschaftlichen Erwägungen, doch stand dahinter auch das Anliegen der deutsch- französischen Aussöhnung und der dauerhaften Friedenssiche- rung durch die gemeinsame Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion, die für den Wiederaufbau in Europa, aber auch für eine mögliche Wieder- aufrüstung von ausschlag- gebender Bedeutung war. Somit wurde mit der EGKS erstmals der Versuch unter- nommen, einen begrenzten
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