Ernst Röhm
1919 Um sich an der Niederschlagung der Münchener Räterepublik zu beteiligen, schließt er sich dem Freikorps von Franz Ritter von Epp an. In dem zur Brigade Epp umgewandelten Freikorps ist Röhm als Stabsoffizier zuständig für die Erfassung von Waffen demobilisierter Truppenteile. Röhm wird damit in Bayern zu einer der zentralen Figuren für die Anlage geheimer, durch den Versailler Vertrag verbotener Waffenlager. Aus diesen werden die bayerischen Einwohnerwehren und andere paramilitärische Organisationen mit Waffen versorgt. Er wird Mitglied der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) und steht in Verbindung zu Adolf Hitler. 1920 Röhm tritt der aus der DAP hervorgegangenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) bei.
1921 Berufung zum Reichswehr-Generalstabsoffizier in München.
1923 Er wirkt als Motor beim Zusammenschluß bayerischer paramilitärischer Wehrverbände einschließlich der NSDAP zum Deutschen Kampfbund, wobei er Hitler als revolutionäre politische Kraft besonders fördert. November: Mit seinem eigenen Wehrverband "Reichskriegsflagge" nimmt er am Hitler-Putsch teil und wird nach dessen Scheitern aus der Reichswehr entlassen.
1924 April: Er wird für seine Beteiligung am Hitler-Putsch zu 15 Monaten Festungshaft auf Bewährung verurteilt. Bei den Reichstagswahlen vom 4. Mai wird er für die Deutsch-Völkische Freiheitspartei in das Parlament gewählt. Röhm wird von Hitler mit der Reorganisation der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) beauftragt. Er gründet außerdem als Dachorganisation der völkischen Wehrverbände den "Frontbann".
1925 April: Zwischen Röhm und Hitler entwickelt sich ein Streit über die Stellung des "Frontbanns". Nach der Neugründung der NSDAP möchte Hitler gemäß seiner Legalitätstaktik nicht mehr mit paramilitärischen Gruppen zusammenarbeiten. Röhm tritt aus Protest von seinem Amt als SA-Führer zurück.
|