Heinrich Brüning
1923 Brüning beteiligt sich maßgeblich an der Organisation des passiven Widerstands im Ruhrkampf.
1924-1933 Reichstagsabgeordneter für die Zentrumspartei.
1925 Er übernimmt die Leitung der Bundeszeitung "Der Deutsche". In diesem Organ plädiert Brüning für den sozialen Volksstaat und eine christliche Demokratie. Als Finanzfachmann seiner Fraktion setzt er die Begrenzung des Lohnsteueraufkommens auf 1,2 Milliarden Reichsmark fest (Lex Brüning).
1928-1930 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses.
1929 5. Dezember: Er wird zum Fraktionsvorsitzenden der Zentrumspartei im Reichstag gewählt.
1930 30. März: Nach dem Sturz der von Hermann Müller geführten großen Koalition wird Brüning Reichskanzler. Er bildet eine Minderheitsregierung und ist entschlossen, zur Durchführung seiner Politik auf die Rechte des Reichspräsidenten zurückzugreifen. 18. Juli: Da der Reichstag dem sozialdemokratischen Antrag auf Aufhebung der Notverordnung zur "Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" zustimmt, löst Reichspräsident Paul von Hindenburg den Reichstag auf. Nach der Reichstagswahl vom 14. September, die einen starken Stimmenzuwachs für die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ergeben hat, wird das Kabinett Brüning von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) toleriert. Brünings Politik ist auf die Sanierung der Reichsfinanzen mittels einer auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt zielenden Deflationspolitik gerichtet. Diese Sparpolitik findet keine parlamentarische Mehrheit und wird daher mit dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten durchgesetzt. Mit diesem Instrument versucht Brüning, die Rolle des Parlaments auf eine beratende Funktion zu reduzieren.
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