Egon Krenz
1990 Januar: Krenz legt sein Volkskammermandat nieder und wird aus der SED-PDS ausgeschlossen. April: Veröffentlichung seiner Memoiren unter dem Titel "Wenn die Mauern fallen" die er auf einer Lesetour durch die alten Bundesländer vorstellt. Krenz beschreibt sich darin als politischer Opportunist aber auch als Beschleuniger des Falls der Mauer. ab 1991 Zeuge in verschiedenen Prozessen gegen frühere Repräsentanten der DDR. Dabei bestreitet Krenz 1992 als früherer oberster DDR-Wahlchef etwas von der Ergebnismanipulation der Wahlen gewußt zu haben. 1993 nimmt er die früheren Mitglieder des DDR-Verteidigungsrates in Schutz, weil diese nicht für die Verhältnisse an der innerdeutschen Grenze verantwortlich gewesen seien.
seit 1992 Offiziell ist Krenz arbeitslos.
1993 Ermittlung gegen Krenz wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze und der Anstiftung zur Wahlfälschung.
1995 Juli: Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Krenz wegen "Totschlags und Mitverantwortung für das Grenzregime der DDR". Krenz bezeichnet die Anklage wegen der Todesfälle als "verfassungs- und völkerrechtswidrig".
1996 Februar: Krenz spricht der bundesdeutschen Justiz das Recht ab, über frühere Bürger der DDR zu Gericht zu sitzen.
1997 Juli: Krenz äußert sich vor Gericht, bedauert einerseits die Maueropfer und weist andererseits seine Verantwortung entschieden zurück. August: Die Große Strafkammer im Landgericht Berlin verurteilt Krenz wegen Totschlags in vier Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. September: Aufgrund einer Haftbeschwerde kommt Krenz nach 18 Tagen aus der Haft frei. November: Das Verfahren wegen Wahlfälschung wird eingestellt.
1999 November: Der Bundesgerichtshof bestätigt die Haftstrafe gegen Krenz wegen der Todesschüsse an der Mauer. Das Gericht verwirft die Revision gegen das Urteil von 1997. Krenz bezeichnet das Urteil als "Kalter Krieg im Gerichtssaal".
2000 11. Januar: Das Bundesverfassunsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde von Krenz ab. 13. Januar: Krenz tritt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenflede in Berlin-Spandau an. 24. Januar: Krenz wird in die Justizvollzugsanstalt Plötzensee in Berlin verlegt.
Quelle: Deutsches Historisches Museum
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