Deutsche Geschichten
Die Mauer und ihre Folgen
Die Mauer und ihre Folgen
Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 

Sie sicherten aber die Nachschublinien in der DDR und standen in Alarmbereitschaft. In der offiziellen Begründung für den Einmarsch wurde der Westen für die Entwicklung in der CSSR verantwortlich gemacht: "Mit den Maßnahmen vom 21. August 1968 hatte die imperialistische Politik zur Aufweichung und Auflösung der sozialistischen Gemeinschaft eine strategische Niederlage erlitten. Die Politik des ,Brückenschlags' und die ,neue Ostpolitik', die auf Organisierung der Konter-
revolution gerichtet war, die Versuche, der Forderung der Völker nach Durchsetzung der friedlichen Koexistenz auszuweichen, waren gescheitert. Die Westgrenze der sozialistischen Gemeinschaft war gestärkt worden". Aus dieser ideologischen Konstruktion ergab sich die Breschnew-Doktrin. Danach hatten die sozialistischen Staaten nur eine begrenzte Souveränität. Denn sollte in einem Land der Sozialismus gefährdet sein, dann hatten die "Bruderländer" die "internationalistische Pflicht", mit militärischen Mitteln einzugreifen, um sozialistische Verhältnisse wiederherzu-
stellen. Am 8. Mai 1969 wurde die DDR von dem südostasiatischen Königreich Kambodscha völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesregie-
rung der Großen Koalition stand vor der Frage, ob sie die Hallstein-Doktrin anwenden, das heißt die Beziehungen zu Kambodscha abbrechen und so der DDR dort die Allein-
vertretung überlassen, oder ob sie die Hallstein-Doktrin über Bord werfen sollte. Sie entschied sich für eine Kompromisslösung: Die Beziehungen zu Kambodscha wurden nicht abgebrochen, sondern eingefroren. In Zukunft sollte die Anwendung der Hallstein-Doktrin von den jeweiligen Umständen abhängig gemacht werden. Nun folgte der Durchbruch der DDR zur internationalen Anerkennung wenigstens in der Dritten Welt: 1969 nahmen der Sudan, der Irak und Ägypten diplomatische Beziehungen zur DDR auf. 1970 folgten die Zentralafrika-
nische Republik, Somalia, Algerien, Ceylon und Guinea. Die sozialliberale Koalition in Bonn stellte 1969 neue Weichen in der Deutschland- und Ostpolitik; sie tolerierte die völkerrecht-
liche Anerkennung der DDR. Nach Inkrafttre-
ten des Viermächteabkommens über Berlin im Juni 1972 und des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1973 wurde die DDR wie die Bundesrepublik am 18. September 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen.

Grundlagenvertrag
Am 16. August 1972 begannen die offiziellen Verhandlungen über den Grundlagenvertrag (häufig auch Grundvertrag genannt), die am 8. November 1972 mit der Paraphierung in Bonn und am 21. Dezember 1972 mit der Unterzeichnung in Ost-Berlin abgeschlossen wurden. Beide Vertragspartner verpflichteten sich, zueinander normale gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung aufzubauen, sich von den Prinzipien der UN-Charta leiten zu lassen und gegenseitig auf Gewaltanwendung und die Drohung mit Gewalt zu verzichten.


Zwischen 1972 und 1974 erkannten die Staaten des Westens, so 1974 auch die USA, die DDR diplomatisch an und errichteten Botschaften in Ost-Berlin. Damit hatte die DDR erreicht, worum sie sich zwanzig Jahre bemüht hatte: die internationale Anerkennung.

Ihre Maximalziele, die volle völkerrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik - einschließlich einer eigenen DDR-Staatsange-
hörigkeit - und die Trennung West-Berlins von der Bundesrepublik, konnte die DDR-Außen-
politik freilich nie erreichen.
Der Grundlagenvertrag und alle weiteren Abkommen zwischen der DDR und der Bun-
desrepublik Deutschland dokumentierten das Fortwirken der gemeinsamen staatlichen Vergangenheit und stellten die "besonderen Beziehungen", die zwischen den beiden deutschen Staaten bestanden, auf eine "völkerrechtsmäßige", aber nicht völkerrecht-
liche Grundlage. Abgrenzungspolitik Die DDR-Führung versuchte, den innenpolitischen Rückwirkungen der "besonderen Beziehungen" zur Bundesrepublik entgegenzusteuern, indem sie eine verstärkte Integration der DDR in das "sozialistische Lager" betrieb und die Abgren-
zung der "sozialistischen" DDR von der "kapitalistischen" Bundesrepublik durch Absage an die gemeinsame deutsche Nation und Deklarierung einer eigenen "sozialisti-
schen Nation" der DDR verschärfte. Die Änderung der DDR-Verfassung am 7. Oktober 1974 folgte diesem Abgrenzungskonzept in demonstrativer Weise. Die Verfassung vom 6. April 1968 hatte die DDR noch als "sozialisti-
schen Staat deutscher Nation" bezeichnet und in Artikel 8 Absatz 2 bestimmt: "Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben darüber hinaus die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf Grundlage der Demokratie und des Sozialismus". In der geänderten Verfassung von 1974 hieß es nur noch: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern". Der Wiedervereinigungsauftrag in Artikel 8 Absatz 2 wurde ebenso gestrichen wie jeder andere Hinweis auf die deutsche Nation. Die 1949 von Johannes R. Becher und Hanns Eisler geschaffene Hymne der DDR wurde nur noch gespielt, aber nicht gesungen, denn der Text "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, lass uns Dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland" passte nicht mehr in die politische Landschaft. Die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik und der gemeinsamen Vergangenheit wurde in der revidierten Verfassung flankiert durch die Betonung der Bindungen an die Sowjetunion. War in der alten Fassung von "allseitiger Zusammenarbeit und Freundschaft" mit der Sowjetunion die Rede gewesen, so hieß es nun: "Die DDR ist für immer und unwiderruflich mit der UdSSR verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der DDR das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens. Die DDR ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft." Diese weltweit einmalige verfassungsmäßige Bindung an einen anderen Staat trug der Tatsache Rechnung, dass die DDR für die Sowjetunion von überragender politisch-strategischer Bedeutung war und auf ihrem Boden zwanzig modern ausgerüstete Divisionen der Roten Armee stationiert waren. Obwohl die alte wie die neue Verfassung in Artikel 65 vorsah, dass "grundlegende Gesetze [...] vor ihrer Verab-
schiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet" werden, geschah dies im Fall der Verfassungsänderung nicht. Die DDR-Führung wollte eine öffentliche Diskussion der "nationalen Frage" vermeiden und ließ die Verfassungsänderungen daher direkt von der Volkskammer verabschieden. Die in der Verfassung der DDR verankerte Bindung an die Sowjetunion wurde bekräftigt durch den

Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 

cine plus Bundeszentrale für politische Bildung
Weitere Links  Links  Lesezeichen  Lesezeichen setzen  Druckversion  Druckversion   Impressum   Hilfe