1890 - 1918 / 1919 - 1933 / 1933 - 1945 / 1945 - 1949 / 1949 - 1989 / 1989 - 2016
Versailles
 

Reparationen
Im Versailler Vertrag war eine genaue Fixierung der Wiedergutmachungsleistungen noch nicht vorgenommen worden. Eine Reparationskommission war gebildet worden, die als Vollstreckungsorgan mit weit reichenden Kontrollfunktionen ausgestattet worden war. Sie hatte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der jungen Republik ständig zu überwachen. 1921 wurde die Gesamtsumme der Reparationen mit 132 Milliarden Goldmark, zahlbar in 30 Jahren, festgelegt. Das Reparationsproblem, das Ringen um erträgliche Zahlungsbedingungen und Sachlieferungen, um zeitweiligen Zahlungsaufschub, stand in den Jahren der Weimarer Republik im Vordergrund aller außenpolitischen Verhandlungen und hat auch die Innenpolitik schwer belastet. Auch die in späteren Vereinbarungen (Dawesplan und Youngplan) verbesserten Zahlungsbedingungen stießen bei der politischen Rechten in Deutschland auf wütende Ablehnung und wurden als Verknechtung von Generationen gebrandmarkt. Erst die Konferenz von Lausanne im Sommer 1932 brachte eine Beendigung der Reparationszahlungen.

Quelle: "Schlaglichter der deutschen Geschichte"
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