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Verfügung über Polizei und Verwaltung
| | | Hermann Göring ( 12. Januar 1893 - 1. Oktober 1946 )
| | Vor allem in Preußen verfolgte Göring gnadenlos die politischen Gegner. Entscheidend dafür war die Verfügung über Polizei und Verwaltung und die Tatsache, daß bereits mit dem "Preußenschlag" von Papen im Juli 1932 die demokratischen Bastionen in der preußischen Verwaltung durch Entlassung der republiktreuen Beamtenschaft geschleift worden waren. Die verbliebenen parlamentarischen Gegenkräfte sollten nun durch die Auflösung des Preußischen Landtages, der Provinziallandtage und sämtlicher Kommunalvertretungen ausgeschaltet werden. Noch bestanden in Preußen zwei Regierungen: Die Regierung Braun, deren Absetzung auch vom Staatsgerichtshof für ungültig erklärt worden war, und die durch den Staatsstreich von Papen eingesetzte Kommissariatsregierung, die noch immer von Papen leitete. In diese Regierung war am 30. Januar als Innenminister Hermann Göring eingetreten. Um sich der "Konkurrenz"-Regierung endgültig zu entledigen und den Weg für Neuwahlen freizumachen, griff die Regierung Hitler zu einem zweiten Staatsstreich in Preußen. Dies geschah mit Unterschrift des Reichspräsidenten durch die Notverordnung "zur Herstellung geordneter Regierungsverhältnisse in Preußen", die kurzerhand alle der Regierung Braun noch verbliebenen Befugnisse auf die Kommissariatsregierung von Papens übertrug. Dies war glatter Rechtsbruch. Am 6. Februar wurde der Landtag in Preußen aufgelöst. Damit war auch der Weg für Göring endgültig frei, der sich trotz der Vorrechte des ihm übergeordneten Reichskommissars Papen durchzusetzen wußte. Wer von den Sozialdemokraten nach dem Preußenschlag vom 20. Juli noch in Spitzenstellungen der Verwaltung verblieben war, wie etwa der frühere sozialdemokratische Wehrminister Gustav Noske als Oberpräsident in Hannover, wurde ebenso entlassen wie Spitzenbeamte des Zentrums oder der demokratischen Staatspartei: neben Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten, Landräten auch 14 Polizeipräsidenten in preußischen Großstädten. Vor allem konservative und deutschnationale Verwaltungsbeamte, adlige Gutsbesitzer und Industriemanager rückten nach. Aus Rücksicht auf den deutschnationalen Partner (und weil die Nationalsozialisten selbst kaum über ein fachlich einigermaßen qualifiziertes Personal verfügten), mußte Göring mit der Ernennung von Nationalsozialisten noch zurückhaltend sein. Mit den personellen Umbesetzungen in der preußischen Innen- und Polizeiverwaltung fand eine folgenreiche organisatorische Veränderung statt. Unter dem neuen Berliner Polizeipräsidenten Magnus von Levetzow, einem Führer völkisch-nationaler Wehrverbände, wurde die Politische Polizei bald aus dem Verwaltungsgang herausgelöst und zum Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) verselbständigt. Nun ließ Göring die Maske des jovialen Biedermannes fallen, mit der er vor allem das bürgerlich-nationale Publikum zu beschwichtigen verstand. Er verkündete in aller Öffentlichkeit: "Volksgenossen, meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristische Bedenken. Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendeine Bürokratie. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts! [...] Einen solchen Kampf führe ich nicht mit polizeilichen Machtmitteln. Das mag ein bürgerlicher Staat getan haben. Gewiß, ich werde die staatlichen und polizeilichen chtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich Euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden." Die Polizeibeamten hatte er schon am 17. Februar 1933 angewiesen, mit den "nationalen Verbänden" (SA, SS und Stahlhelm), "in deren Kreisen die wichtigsten staatserhaltenden Kräfte vertreten sind, das beste Einvernehmen herzustellen". Zugleich hatte er hinzugefügt, "Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten (gegen staatsfeindliche Organisationen) von der Schußwaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schußwaffengebrauchs von mir gedeckt. Das hatte die praktische Wirkung eines Schießbefehls und war die unverhohlene Aufforderung zu politischer Willkür. Um den Druck auf die Polizeibeamten noch zu verstärken, wurden die regulären Einheiten mit Erlaß vom 22. Februar noch durch SA- und SS-Einheiten als Hilfspolizei zur Abwehr "zunehmender Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite" unterstützt. Zwar mußten nach einem Verteilungsschlüssel von den insgesamt 50000 eingestellten Hilfspolizisten auch ein Fünftel vom "Stahlhelm" kommen, doch hatte Göring zur Kontrolle seiner Erlasse zugleich einige "Kommissare zur besonderen Verfügung" eingestellt, die meistens SS-Führer waren, aber keine staatliche Funktion besaßen. Das bedeutete, daß Parteifunktionäre und somit Privatpersonen nun den Zugriff auf die staatliche Verwaltung erhielten. Quelle: "Informationen zur politischen Bildung", Copyright Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de
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