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Kapitulation
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Alfred Jodl

1943
Jodl erhält das Goldene Parteiabzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).


1944
Beförderung zum Generaloberst.
Tod seiner Ehefrau.


1945
April: Jodl wird mit dem Wehrmachtführungsstab nach Norddeutschland verlegt. In den letzten Kriegstagen versucht er unter der Reichsregierung von Hitlers Nachfolger Karl Dönitz, die Kapitulation gegenüber der Roten Armee hinauszuzögern, um der deutschen Bevölkerung und der Armee in den Ostgebieten Flucht und Rückzug nach Westen zu ermöglichen. Daher verhandelt er in Reims (Nordostfrankreich) vergeblich mit den Amerikanern über eine Verschiebung der Kapitulation.
7. Mai: Jodl unterzeichnet in Reims als Bevollmächtigter von Dönitz die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht
23. Mai: Zusammen mit der Reichsregierung und der Wehrmachtsführung geht er in Flensburg in britische Kriegsgefangenschaft.
November: Das Internationale Militärgericht in Nürnberg klagt Jodl im Hauptkriegsverbrecherprozeß an.


1946
Er beginnt in Haft mit der Niederschrift seiner Memoiren, die jedoch unvollständig bleibt und nur bis in die zwanziger Jahre reicht.
1. Oktober: Jodl wird in allen Anklagepunkten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
16. Oktober: Alfred Jodl wird in Nürnberg durch den Strang hingerichtet. Seine Asche wird von der amerikanischen Luftwaffe verstreut.


1953
Eine deutsche Spruchkammer spricht Jodl postum von allen Verbrechen frei, für die er in Nürnberg verurteilt worden ist. Begründet wird dies damit, daß Jodl sich als Militär auf rein operative Fragen beschränkt habe.

Quelle: Deutsches Historisches Museum

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